Ab 1.1.04 gibt es wichtige
Änderungen für gesetzlich Krankenversicherte. Einige Leistungen werden
von den gesetzlichen Kassen nicht mehr bezahlt. Wie Sie bereits aus
Pressemitteilungen wissen, werden z.B. in der Regel Sehhilfen wie
Brillen und Kontaktlinsen nicht mehr bezuschusst und damit ist auch
deren Verordnung keine Kassenleistung mehr. Ebenso sind die
Vorsorgeuntersuchungen für den grünen Star, Netzhautuntersuchungen bei
Kurzsichtigkeit und einige spezielle Untersuchungen keine
Kassenleistungen mehr. Diese Leistungen sind nicht auf Chipkarte
erhältlich, sondern werden in der Praxis extra berechnet.
Modell der Kostenerstattung
Seit 1.1.04 besteht für gesetzlich Versicherte die
Möglichkeit, statt der Behandlung auf Chipkarte das Modell der
Kostenerstattung zu wählen. Dies hat für Sie den Vorteil als
Privatpatient behandelt zu werden.
Der Arzt stellt Ihnen eine Privatrechnung, die Sie
zunächst bezahlen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ). Diese Rechnung können Sie bei Ihrer Krankenkasse
einreichen, die Ihnen dann die Kosten entsprechend der Kassenrichtlinien
erstattet. In der Regel werden die Kosten nicht vollständig übernommen.
Wenn Sie sich für das Modell der Kostenerstattung
entscheiden, teilen Sie dies bitte Ihrer Krankenkasse mit. An diese
Entscheidung sind Sie für ein Jahr gebunden.