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Dr.med Peter Siegmund

Nymphenburgerstr. 158

80634 München

É  089-161914

É 089-160190 Lasik-Hotline

Ê  089-166166

 

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Änderungen für gesetzlich Versicherte seit  2004

Ab 1.1.04 gibt es wichtige Änderungen für gesetzlich Krankenversicherte. Einige Leistungen werden von den gesetzlichen Kassen nicht mehr bezahlt. Wie Sie bereits aus Pressemitteilungen wissen, werden z.B. in der Regel Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen nicht mehr bezuschusst und damit ist auch deren Verordnung keine Kassenleistung mehr. Ebenso sind die Vorsorgeuntersuchungen für den grünen Star, Netzhautuntersuchungen bei Kurzsichtigkeit und einige spezielle Untersuchungen keine Kassenleistungen mehr. Diese Leistungen sind nicht auf Chipkarte erhältlich, sondern werden in der Praxis extra berechnet.

Modell der Kostenerstattung

Seit 1.1.04 besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, statt der Behandlung auf Chipkarte das Modell der Kostenerstattung zu wählen. Dies hat für Sie den Vorteil als Privatpatient behandelt zu werden.

Der Arzt stellt Ihnen eine Privatrechnung, die Sie zunächst bezahlen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese Rechnung können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, die Ihnen dann die Kosten entsprechend der Kassenrichtlinien erstattet. In der Regel werden die Kosten nicht vollständig übernommen.

Wenn Sie sich für das Modell der Kostenerstattung entscheiden, teilen Sie dies bitte Ihrer Krankenkasse mit. An diese Entscheidung sind Sie für ein Jahr gebunden.

Folgende Leistungen werden gesondert berechnet :

  • Früherkennung Glaukom

  • Sehnerv- und Netzhauttomographie

  • Netzhautuntersuchungen bei Kurzsichtigkeit

  • Hornhauttopographie / Pachymetrie

  • Führerschein- und Sportbootgutachten

  • Früherkennung Schielen

  • Fotografische Befunddokumentation

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Praxisteam.